Jan Sudmeyer, LL.M. (London)

Vita

Jan Sudmeyer ist einer der Gründungspartner von einsteineins rechtsanwälte.

Er studierte Rechtswissenschaften in Regensburg und Kiel mit Zwischenstationen in Jena und Greifswald. Sein Referendariat absolvierte Jan Sudmeyer unter anderem bei einer führenden hanseatischen Sozietät, bei der Finanzverwaltung und an der Deutschen Botschaft in Manila. Außerdem besuchte er in dieser Zeit den Fachanwaltslehrgang für Steuerrecht in Detmold.

Im Anschluss an das Referendariat absolvierte er an der University of London ein Postgraduiertenstudium und erwarb dort 1998 den Titel eines Master of Laws (LL.M.) unter anderem in den Fächern Internationales Steuerrecht und Internationale Finanzierungen.

Nach seiner Ausbildung begann Jan Sudmeyer seine berufliche Tätigkeit zunächst bei der multidisziplinären Sozietät Haarmann, Hemmelrath & Partner (später Haarmann Hemmelrath) in Hamburg und wechselte 2004 als Partner nach Frankfurt am Main. 2006 eröffnete er dort mit mehreren Kollegen das erste deutsche Büro für die US-amerikanische Sozietät Squire, Sanders & Dempsey (heute Squire Patton Boggs), der er bis zu seiner Rückkehr nach Kiel im Jahr 2013 als International Partner angehörte.

Jan Sudmeyer ist verheiratet und hat drei Kinder. Sein Interesse gilt dem Segelsport.

Sprachen

Deutsch und Englisch

Tätigkeitsbereiche

Jan Sudmeyer ist insbesondere auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, des Immobilienrechts sowie des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. Er berät Mandanten aus dem In- und Ausland bei der Strukturierung und Verhandlung von Unternehmenstransaktionen, bei Restrukturierungen sowie bei Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen. In Insolvenzverfahren vertritt er die Interessen von Großgläubigern.

Referenzen

  • Great news Jan. We will find a way to celebrate soon. We have to thank you for expert and determined support of this initiative. It is an important and promising acquisition for us. [Senior Counsel eines US-amerikanischen Marktforschungsunternehmens]
  • Sehr geehrter Herr Sudmeyer, lassen Sie mich schließen indem ich Ihnen sehr herzlich danke für Ihre bisherige so hervorragende Arbeit. Ich freue mich auf die Fortsetzung. [geschäftsführender Gesellschafter einer produzierenden mittelständischen GmbH]
  • Bei der Gelegenheit Danke für die wirklich gute Leistung der letzten Wochen. [CEO einer im SDAX gelisteten AG]
  • Thanks very much Mr. Sudmeyer.  We are VERY pleased with your services. [CFO eines skandinavischen Immobilieninvestors]
  • Jan, thank you for your work in this regard, we wouldn’t have been able to achieve this without you. [CFO eines angelsächsischen Immobilieninvestors]
  • I knew these guys were full of shit.  A special thanks to you and your team in getting this done.  For sure, we would not have gotten this done without you.  I am officially tired.  Hopefully, we can work together again soon. [Partner einer US-amerikanischen Sozietät]
  • Dear Jan, we are happy with your advice and service, and we will certainly continue using you in our future negotiations. [Owner and CEO einer südafrikanischen Unternehmensgruppe]

Ausgewählte Publikationen

  • Grundkapital und Aktie, in: Matthias Schüppen / Bernhard Schaub (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht, 3. Auflage 2017 (3. Auflage erscheint demnächst).
  • Going Public – Börsengang, in: Matthias Schüppen / Bernhard Schaub (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Aktienrecht, 2. Auflage 2010 (3. Auflage erscheint demnächst).
  • Meldepflichten bei bedeutenden Stimmrechtsbeteiligungen, in: Torsten Kuthe / Susanne Rückert / Mirko Sickinger (Hrsg.), Compliance-Handbuch Kapitalmarktrecht, 2. Auflage 2008.
  • Schutz von Genussscheininhabern bei Abschluss von Unternehmensverträgen, Anmerkung zu OLG Frankfurt – Urteil vom 13.12.2011 – 5 U 56/11, in: juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht, 2/2012
  • Kein Spruchverfahren beim Wechsel vom regulierten Markt in das M:access Seg-ment, Anmerkung zu OLG München – Beschluss vom 21.05.2008 – 31 Wx 62/07, in: juris PraxisReport Handels- und Gesellschaftsrecht, 2/2008 (zitiert u.a. von KG – Beschluss vom 30.04.2009 – 2 W 119/08).
  • Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach §§ 21, 22 WpHG, BB 2002, 685 (zitiert u.a. von BGH – Urteil vom 18.09.2006 – II ZR 137/05; LG München I – Beschluss vom 24.04.2008 – 5 HK O 23244/07).
  • Zum Schicksal von Aktienoptionen bei Betriebsübergang, ZIP 2002, 201 (gemeinsam mit Albrecht Nehls, zitiert u.a. von BAG, Urteil vom 12.02.2003 – 10 AZR 299/02).

Ausgewählte Fachvorträge

  • „Die praktische Arbeit im Aufsichtsrat Beispiele, Muster, Formulierungshilfen“, ganztägige Vortragsveranstaltung im Rahmen der EUROFORUM Seminare
  • „Aktienemissionen“, ganztägige Vortragsveranstaltung im Rahmen des Sommerlehrgangs Bank- und Kapitalmarktrecht des Institute of Law and Finance, Frankfurt
einsteineins rechtsanwälte Jan Sudmeyer Portrait

Jan Sudmeyer

LL.M. (London)

Tätigkeitsbereich:
Gesellschaftsrecht
Compliance
Corporate Finance
Immobilientransaktionen
Kapitalmarktrecht
Unternehmenskauf

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F +49 431 399 089 29

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